Jetzt anfordern: Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel
- Mit Architektenstempel und Architektenunterschrift
- Garantierte Lieferung innerhalb von 24h
- Banktauglich
- Persönlicher Support
Warum Wohnflächenberechnung auf Odepla?
Wir fertigen banktaugliche Pläne aus Ihren Dokumenten
Auf Odepla sind wir flexibel und nutzen Ihre vorhandenen Pläne und Skizzen, um Wohnflächenberechnungen und Grundrisse für die Bank zu erstellen.
- Bestandspläne (Grundrisse, Aufteilungspläne)
- Selbstgefertigte Grundrisse
- Handgemachte Zeichnungen und Skizzen
Wohnflächenverordnung oder DIN 277
Eine Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), nach DIN 277 oder einen Zerlegungsnachweis/Rechenweg in Tabellenform – Banken haben unterschiedliche Anforderungen. Wählen Sie aus, was Sie benötigen.
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- DIN 277
- Zerlegungsnachweis/Rechenweg
Präzise Vermessung deutschlandweit
Ob Sie keine Pläne haben, die Wohnfläche überprüfen möchten, Ihre Bank eine Vermessung verlangt oder Sie Ansichten, Schnitte oder die Berechnung des Brutto-Rauminhalts (auch als „umbauter Raum“ bekannt) benötigen – unsere deutschlandweite Vermessungsdienstleistung ist die ideale Lösung für Ihre Anforderungen.
- Korrekte, zertifizierte und banktaugliche Aufmassunterlagen
- Wohnflächenermittlung einschließlich Berechnung BGF und BRI
- Inkl. Grundrisszeichnung, Schnittdarstellung und 3D-Ansicht
- Genauigkeitsstufe I bis II
In 3 Schritten zu Ihrer Wohnflächenberechnung
1. Objektdaten eingeben
Geben Sie die Objektdaten der Immobilie an.
2. Bestandspläne hochladen
Laden Sie vorhandene Pläne oder Handzeichnungen hoch; alternativ können Sie diese später nachreichen.
3. Wohnflächenberechnung erhalten
Innerhalb von 24h erhalten Sie die Wohnflächenberechnung inkl. Architektenstempel und Grundriss.
Häufig gestellte Fragen
Die Kosten für eine Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der Immobilie oder der Komplexität der Berechnung.
Eine Vermessung Ihrer Immobilie ist in folgenden Fällen notwendig:
Rechtsgültige Berechnung: Wenn Sie eine rechtsgültige und exakte Berechnung der Wohnfläche benötigen (z.B. für die Grundsteuererklärung, Mietangelegenheiten oder den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie).
Keine Pläne vorhanden: Wenn keine Bestandspläne existieren und keine eigene Zeichnung angefertigt werden kann.
Für Ihren Bauantrag: Wenn Sie an Ihrer bestehenden Immobilie etwas baulich verändern möchten und rechtsgültige, korrekte Pläne benötigen.
Bankvorgaben: Wenn eine finanzierende Bank eine Vermessung verlangt, beispielsweise bei Immobilien, die vor 1940 erbaut wurden.
Ermittlung des Bruttorauminhalts oder umbauten Raums: Falls diese Daten benötigt werden, ist eine Vermessung erforderlich.
Schnitte oder Ansichten: Wenn Schnitte oder Ansichten Ihrer Immobilie erstellt werden müssen.
Garantierte Lieferung der Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel innerhalb 24h.
Falls die Immobilie neu vermessen werden muss, verlängert sich der Prozess. Abhängig vom Standort und der Dringlichkeit sind die Unterlagen üblicherweise innerhalb von wenigen Tagen bis ca. anderthalb Wochen fertig.
Ja, wir können Ihre eigenen Zeichnungen und Pläne für die Berechnung verwenden. Dabei ist es wichtig, dass diese gut lesbar sind, Maße enthalten und die Räume eindeutig bezeichnet sind. Für Dachgeschosse sollten zudem 2-Meter- und 1-Meter-Höhenlinien eingezeichnet sein.
Damit wir die Wohnflächenberechnung auf Basis Ihrer Pläne erstellen können, müssen die Pläne eine der folgenden Informationen enthalten:
- Bemaßte Wände und Längen oder
- Quadratmeterangaben pro Raum oder
- Maßstab (die Berechnung ist hierbei jedoch weniger präzise als bei der Angabe von Maßen oder Quadratmetern)
Zusätzlich sollten Treppen, Türen bzw. Raumöffnungen sowie Raumbezeichnungen in den Plänen enthalten sein.
Für Dachgeschosse mit Dachschrägen sind außerdem sogenannte 1-Meter- und 2-Meter-Höhenlinien erforderlich.
Ja, ein Express-Service ist auch für Vermessungen möglich. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anfrage entsprechend an.
Ja, Grundrisse können ebenfalls angefragt werden. Diese werden von Architekten erstellt. Dafür können Sie uns auch vorhandene Pläne oder eigene Zeichnungen bereitstellen.
Bei der Wohnflächenberechnung werden die Grundflächen aller Räume einer Wohnung oder eines Hauses gemessen und zusammengezählt. Hierbei werden insbesondere Wohnräume, Küchen, Bäder, Flure und Abstellräume berücksichtigt. Balkone, Terrassen und unbeheizte Kellerflächen werden meist anteilig angerechnet. Es gibt spezielle Regeln und Normen, wie die Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder die DIN 277, die dabei beachtet werden müssen.