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Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel

Ihre Vorteile mit Odepla

Privat oder geschäftlich – Odepla verbindet Sie mit qualifizierten Architekten aus unserem wachsenden Expertennetzwerk für eine individuelle Wohnflächenberechnung inkl. Architektenstempel.

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Schnelle und bankenkonforme Berechnung

Erhalten Sie innerhalb von 1-2 Werktagen präzise Wohnflächenberechnungen mit Architektenstempel, die den Anforderungen von Banken entsprechen.

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Einfache und direkte Kommunikation

Die gesamte Kommunikation und Dokumentation finden Sie übersichtlich an einem Ort und können Ihren Auftragnehmer direkt anrufen.

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Verifizierte Experten

Wählen Sie aus über 700 verifizierte Architekten den passenden Experten für Ihre Wohnflächenberechnung aus.

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Zeitersparnis & sichere Zahlung

Beauftragen Sie eine Wohnflächenberechnung einfach, sicher, schnell und profitieren Sie von abgesicherten Zahlungen.

In 3 Schritten zu Ihrer Wohnflächenberechnung

1. Kostenlose Anfrage erstellen

Erstellen Sie eine kostenlose Anfrage für eine Wohnflächenberechnung auf Odepla und beschreiben Sie Ihre Immobilie.

2. Bestandspläne hochladen oder Aufmaß vor Ort beauftragen

Laden Sie bestehende Pläne hoch oder vereinbaren Sie eine professionelle Vermessung Ihrer Immobilie vor Ort.

3. Erstellung der Wohnflächenberechnung

Mit Bestandsplänen: Innerhalb von 1-2 Werktagen erhalten Sie die Wohnflächenberechnung inklusive Architektenstempel.

Mit Aufmaß vor Ort: Nach einem zeitnahen Termin mit einem Vermessungstechniker erhalten Sie das banktaugliche Ergebnis innerhalb 2-3 Werktagen.

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten für eine Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der Immobilie oder der Komplexität der Berechnung. Durchschnittlich können Sie bei Odepla mit Kosten zwischen 100 und 250 Euro rechnen.

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Eine Vermessung Ihrer Immobilie ist in folgenden Fällen notwendig:

Keine Pläne vorhanden: Wenn keine Bestandspläne existieren und keine eigene Zeichnung angefertigt werden kann.

Bankvorgaben: Wenn eine finanzierende Bank eine Vermessung verlangt, beispielsweise bei Immobilien, die vor 1940 erbaut wurden.

Ermittlung des Bruttorauminhalts oder umbauten Raums: Falls diese Daten benötigt werden, ist eine Vermessung erforderlich.

Schnitte oder Ansichten: Wenn Schnitte oder Ansichten Ihrer Immobilie erstellt werden müssen.

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Mit Odepla erhalten Sie nach 1–2 Werktagen Ihre Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel.

Falls die Immobilie neu vermessen werden muss, verlängert sich der Prozess. Abhängig vom Standort und der Dringlichkeit sind die Unterlagen üblicherweise innerhalb von wenigen Tagen bis ca. anderthalb Wochen fertig.

Ja, wir können Ihre eigenen Zeichnungen und Pläne für die Berechnung verwenden. Dabei ist es wichtig, dass diese gut lesbar sind, Maße enthalten und die Räume eindeutig bezeichnet sind. Für Dachgeschosse sollten zudem 2-Meter- und 1-Meter-Höhenlinien eingezeichnet sein.

Damit wir die Wohnflächenberechnung auf Basis Ihrer Pläne erstellen können, müssen die Pläne eine der folgenden Informationen enthalten:

  • Bemaßte Wände und Längen oder
  • Quadratmeterangaben pro Raum oder
  • Maßstab (die Berechnung ist hierbei jedoch weniger präzise als bei der Angabe von Maßen oder Quadratmetern)

Zusätzlich sollten Treppen, Türen bzw. Raumöffnungen sowie Raumbezeichnungen in den Plänen enthalten sein.

Für Dachgeschosse mit Dachschrägen sind außerdem sogenannte 1-Meter- und 2-Meter-Höhenlinien erforderlich.

Ja, ein Express-Service ist sowohl für die Wohnflächenberechnung auf Basis bestehender Pläne als auch für Vermessungen möglich. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anfrage entsprechend an.

Ja, professionelle Grundrisse können ebenfalls angefragt werden. Diese werden von Architekten erstellt. Dafür können Sie uns auch vorhandene Pläne oder eigene Zeichnungen bereitstellen.

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Bei der Wohnflächenberechnung werden die Grundflächen aller Räume einer Wohnung oder eines Hauses gemessen und zusammengezählt. Hierbei werden insbesondere Wohnräume, Küchen, Bäder, Flure und Abstellräume berücksichtigt. Balkone, Terrassen und unbeheizte Kellerflächen werden meist anteilig angerechnet. Es gibt spezielle Regeln und Normen, wie die Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder die DIN 277, die dabei beachtet werden müssen.

Starten Sie jetzt mit dem ersten Schritt.
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