Solange die Einreichung der finalen Entwürfe und damit die Leistung eines Architekten bzw. eines Architekturstudierenden nicht bestätigt wurde und er die Rechte an seinem Entwurf noch nicht auf den Auftraggeber bzw. Bauherren übertragen hat, behält er die alleinigen Rechte an seinen Entwürfen.
Die Übertragung der Rechte erfolgt ausschließlich am Ende eines Wettbewerbs oder einer Entwurfsanfrage, im Rahmen der Entwurfs-Übergabe.
Erst nachdem die finalen Entwürfe hochgeladen wurden und der Bauherr bzw. Auftraggeber die Einreichung bestätigt hat, werden die Rechte an den Auftraggeber übertragen.
Es besteht die Möglichkeit, den Nutzungsrechte-Übertragungsvertrag auszudrucken und für die eigenen Unterlagen aufzubewahren. Eine Kopie des Vertrags wird von uns ebenfalls gespeichert, um jederzeit darauf zugreifen zu können.